Anschrift
Liboriusschule
LWL-Förderschule
Steubenstraße 20
33100 Paderborn
Tel.: 05251 50016200
Fax: 05251 50016-13
Grundlage von Unterricht an der Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (KME) sind die Richtlinien und Lehrpläne der einzelnen Fächer für Grund- und Hauptschulen sowie die Richtlinien für den Förderbereich „Körperliche und motorische Entwicklung“ sowie die Richtlinien für den Förderbereich „geistige Entwicklung“ und für den Förderbereich „Lernen“.
Besonders in den Richtlinien der einzelnen Förderbereiche wird deutlich, dass die individuellen Voraussetzungen, die Schülerinnen mitbringen, eine ganz herausragende Bedeutung haben. Dies wird dadurch sichtbar, dass für alle Schüler*innen individuelle Förderpläne erstellt werden, die immer wieder in ihrer Gültigkeit überprüft und ergänzt oder verändert werden. In der Sonderschule passt sich die Schule den Lernbedürfnissen der Schüler*innen an.
Wir haben also an der KME-Schule auf der einen Seite Richtlinien und Lehrpläne, die für ein Fach in einem Jahrgang gültig und verbindlich sind, auf der anderen Seite aber eine außergewöhnliche und sehr intensive Beobachtung der individuellen Entwicklungs- und Lernbedingungen aller Schülerinnen. Diese intensive Beobachtung, also Diagnostik, erfolgt mit dem Ziel der Feststellung, wo ein Kind nach seinen individuellen Voraussetzungen Stärken hat, wo es Hilfen und Unterstützung braucht und wo langfristige Fördermaßnahmen notwendig sind. Diese Beobachtungen und die daraus resultierenden Fördermaßnahmen werden in den oben schon erwähnten Förderplänen festgehalten. Diese Fördermaßnahmen werden in der Regel in sieben sogenannte Förder- oder Entwicklungsbereiche unterteilt: Bewegung, Denken, Lern- und Arbeitsverhalten, Sprache und Kommunikation, Wahrnehmung, Sozialverhalten / Emotionalität und Lebensgestaltung / Selbstverwirklichung.
Ziel sonderpädagogischer Fördermaßnahmen in Erziehung und Unterricht von Schüler*innen an der KME-Schule ist die Fähigkeit des selbstbestimmten und mitbestimmenden Handelns in sozialer Integration. Dieses Ziel gilt für alle Schülerinnen (vgl. Richtlinien zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung).
Im Unterricht wird den unterschiedlichen Lernmöglichkeiten und Lernvoraussetzungen in Lehr- und Lernformen begegnet, die viel Platz lassen für Differenzierungen in Kleingruppen bis hin zur Einzelförderung. Darüber hinaus gibt es klassenübergreifende Lerngruppen. Hier werden selbstverständlich sowohl fachdidaktische Erfordernisse als auch individuelle sonderpädagogische Förderbedürfnisse berücksichtigt.
Offene Unterrichtsformen, wie z.B. Vorhabenunterricht, Freiarbeit, Arbeit im Stationsverfahren und Arbeit in der Werkstatt, sind bewährte Methoden, um dem individuellen Lerntempo, dem Lernvermögen und der Leistungsfähigkeit gerecht zu werden. Sie fördern und unterstützen Selbsttätigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Selbsteinschätzung sowie das Vertrauen in die eigenen Möglichkeiten und Stärken (vgl. Richtlinien zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung).
Für Eltern und Schüler*innen erkennbar wird diese individuelle Entwicklung im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung in Zeugnissen, die in Berichtsform geschrieben werden und sich in der Regel an den oben genannten Förder- und Entwicklungsbereichen orientieren. Hier wird der individuelle Leistungs- und Entwicklungsstand festgehalten.
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