Liboriusschule

LWL Förderschule

Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Förderung Schwerstbehinderter

Schwerstbehinderte Schüler*innen erhalten besondere pädagogische und therapeutische Förderung, damit sie einen intensiveren und vielfältigeren Zugang zu sich sowie zu ihrer personalen und dinglichen Umwelt entwickeln können. Dies wird ermöglicht durch:

Ermöglichen und Erweitern sozialer Kontakte, Abbau von Passivität, Anbahnung und Entfaltung selbstbestimmter Aktivitäten und Interessen.Förderung und Anerkennung der Individualität.

  1. Verbesserung und Stabilisierung der konstitutionellen Bedingungen.

  2. Förderung der Wahrnehmungen über die verschiedenen Sinneskanäle und ihrer Verarbeitung.

 

Die Förderung erfolgt überwiegend im heterogenen Klassenverband, was zum einen den Vorteil der Kommunikation mit nich t schwerstbehinderten Schüler*innen bietet. Zum anderen erleben die schwerstbehinderten Schüler*innen im gemeinsamen Miteinander Sinnzusammenhänge, die es ihnen erleichtern, sich im Alltag zu orientieren. Neben der Förderung im Klassenverband oder der Differenzierungsgruppe erfolgen auch Einzelfördermaßnahmen in der schuleigenen Therapieabteilung.
In den einzelnen Klassen sind sowohl Rückzugsmöglichkeiten als auch Aktivitätsmöglichkeiten für schwerstbehinderte Schüler*innen vorhanden (Teppichböden, Matratzen, Knautschsäcke, Musikinstrumente, Tastbretter, Spielzeuge etc.).

Neben den Klassenräumen findet die Förderung in den Förderpflegeräumen, in der Turnhalle, im Bewegungsbad, im MB-Raum, im Snoezelenraum sowie in den Räumen der Therapieabteilung statt.

Im Rahmen der Abschlussstufenprojekte sollen sich die schwerstbehinderten Schüler*innen insbesondere an verschiedene räumliche Situationen und unbekannte Bezugspersonen gewöhnen. Die Vorbereitung auf den nachschulischen Alltag bildet auch für diese Schülergruppe einen elementaren Bestandteil der Förderung.

Weitere spezielle Angebote für schwerstbehinderte Schüler*innen sind u.a. der MB-Sporttag und das Spiel- und Bewegungsfest.

"Als schwerstbehindert gelten Schüler und Schülerinnen, deren geistige Behinderung, Körperbehinderung oder Erziehungsschwierigkeit erheblich über die üblichen Erscheinungsformen hinausgeht oder bei denen zwei oder mehr der Behinderungen Blindheit, Gehörlosigkeit, anhaltend hochgradige Erziehungsschwierigkeit, geistige Behinderung und hochgradige Körperbehinderung vorliegen." (AO-SF § 15)

Schwerstbehinderte Schülerinnen haben zur personalen und dinglichen Umwelt einen basalen Zugang und bedürfen besonderer pädagogischer und therapeutischer Förderung, die gekennzeichnet ist durch:

  • Verbesserung und Stabilisierung der konstitutionellen Bedingungen
  • Pflegemaßnahmen z.B. beim Wickeln, regelmäßige Nahrungsaufnahme bzw. Anbahnung der Nahrungsaufnahme, Therapie
  • In-Gang-Setzen und Ausdifferenzierung von Wahrnehmung und ihrer Verarbeitung
    • Vestibuläre Stimulation (Lagerung in verschiedenen Stellungen z.B. auf Keilen, Kissen, Erfahrungen durch Schaukeln, Wippen)
    • Vibratorisch-akustovibratorische Stimulation (Einsatz von Massagegeräten, Trampolin, Übertragung von akustischen Schwingungen durch Klanginstrumente, Wasserbett...)
    • Orale Stimulation (Mundmassage, Gegenstände zum Lutschen, Kauen, Saugen, verschiedene Geschmacksangebote, unterschiedliche Konsistenzen von Lebensmitteln)
    • Olfaktorische Stimulation (Angebot von Riechfläschchen, von Lebensmitteln oder Gegenständen)
    • Taktile Stimulation (Materialbäder, Tastbretter mit unterschiedlichen Oberflächenstrukturen, formbare Materialien wie z. B. Ton für die Hände und Füße, ganzkörperlich)
    • Akustische und optische Stimulation (wenige, gezielte und eindeutige Reize, Klänge, Lichtimpulse)
    • Anregung und Ermöglichen sensumotorischer Erfahrungen
  • spezielle Sportangebote (s.u., Schwimmen im Bewegungsbad), Therapie, MOVE...
  • Kontakte ermöglichen und erweitern, Beziehungen aufbauen, Dialoge ermöglichen
  • Unterricht in heterogenen Klassen, in denen Kontakte zu nicht schwerstbehinderten Schülerinnen entstehen, individuelle Einzelförderung oder Förderung in Kleingruppen, Kommunikationsförderung (Blickkontakte, einfache Lautäußerungen, Unterstützte Kommunikation)
  • Abbau von Passivität, Anbahnung und Entfaltung von selbstbestimmten Aktivitäten
  • Teilnahme an allen Aktivitäten der Klasse, spezielle Angebote zur Aktivierung (Musik, Snoezelen, Sport, Schwimmen, Massage etc.)
  • Entwickeln und Verwirklichen von Bedürfnissen und Interessen
  • Förderung und Anerkennung der Individualität

Voraussetzung für die individuell angemessene Förderung ist eine umfangreiche Eingangsdiagnostik (E-Klasse) und eine begleitende Diagnostik. Aus einer Vielzahl von Konzepten zur Förderung schwerstbehinderter Schülerinnen wird das für die einzelne Schülerin Relevante herausgesucht und angeboten (Kombiniertes Konzept nach Susanne Dank). Dies geschieht überwiegend in Alltagssituationen im heterogenen Klassenverband, was zum einen den Vorteil der Kommunikation mit nichtschwerstbehinderten Schülerinnen bietet, die Vorbildfunktion ausüben, und zum anderen den Schwerstbehinderten Sinnzusammenhänge aufzeigt, die es ihnen ermöglichen, sich allmählich im Alltag zu orientieren.

Didaktisches Grundprinzip ist die Förderung von Eigenaktivität und Selbstständigkeit. Diese werden in allen Bereichen gefördert. Beispielhafte Inhalte sind:

  • Mithilfe bei Transfersituationen (auch kleinste Hilfen) und bei der Pflege
  • Erweiterung der Eigentätigkeit bei der Nahrungsaufnahme
  • Lagerungen verschiedenster Art
  • Förderpflege ist Unterrichtsinhalt

Gleichzeitig sind sowohl Rückzugsmöglichkeiten als auch Aktivitätsmöglichkeiten für schwerstbehinderte Schülerinnen in den Klassen gegeben, die ihren speziellen Bedürfnissen gerecht werden (Teppichböden, Matratzen, Knautschsäcke, Hängematten, Musikinstrumente, Tastbretter, Spielzeuge etc.).

Einzelfördermaßnahmen finden u.a. in der Förderpflege, im Sportunterricht, am MB-Sporttag, im Bewegungsbad oder im Snoezelenraum statt, des Weiteren im Bereich der Therapie. Der Mehrfachbehindertensport nimmt einen festen Platz im Schulalltag ein. An einem festgelegten Vormittag in der Woche steht die Turnhalle speziell den schwerstmehrfachbehinderten Schülerinnen zur Verfügung. In diesem Rahmen werden besondere Bewegungs- und Wahrnehmungsangebote wie z.B. die Riesenschaukel, Material- und Entspannungshöhlen, das Air-Tramp, Riesenrollbretter, Wabbelmatten etc. genutzt.

Für jeden schwerstmehrfachbehinderten Schülerinnen wird ein individueller Stundenplan in der Klasse erstellt. Hier werden Inhalte der Förderung und der dafür verantwortliche Kollege festgehalten. Die Bildung klassenübergreifender Gruppen zur Förderung schwerstmehrfachbehinderter Schülerinnen wird in jedem Schuljahr neu überdacht und ggf. umgesetzt (analog zu den Lerngruppen in Mathematik und Deutsch).

In jeder Klasse existiert eine Informationsmappe, in der wichtige Hinweise zur Pflege und Nahrungsaufnahme enthalten sind, sowie die Gabe von Notfallmedikamenten, beschrieben ist . In den ersten 2 Monaten eines Schuljahres ist ein fachlicher Austausch zwischen Therapie und Klassenteam hinsichtlich der Förderung der schwerstmehrfachbehinderten Schülerinnen sinnvoll. Auch die Durchführung einer Therapieeinheit in der Klasse bietet sich hier an. Bei Bedarf kommt das Klassenteam auf die Therapie zu.

Es findet einmal im Jahr eine Fachkonferenz "Förderung schwerstmehrfach behinderter Schülerinnen" statt. An dieser Konferenz nimmt jeweils ein Teammitglied der Klasse teil. Weiterhin steht die Fachkonferenz allen Interessierten offen. In den Klassenstufen 5 bis 8 soll bei der Einrichtung der AG´s auf Angebote für schwerstmehrfach behinderte Schülerinnen geachtet werden. Im MB-Raum auf der ersten Etage (Gymnastikraum) kann einmal im Schuljahr für mehrere Wochen ein Projekt (z.B. basales Theater) durchgeführt oder ein anderweitiges Angebot für schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen gemacht werden. Der Raum steht in dieser Zeit nur für dieses Projekt zur Verfügung.